REACh-Verordnung
Im Zusammenhang mit der REACh-Verordnung (EG) 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Registrierung (=Registration), Bewertung (=Evaluation), Zulassung (=Authorization) und Beschränkung chemischer Stoffe (=Restriction of CHemicals) informieren wir Sie wie folgt:
Die KAMAKA Electronic Bauelemente Vertriebs GmbH ist gemäß Artikel 3 der REACh-Verordnung (EG) 1907/2006 weder Hersteller noch Importeur von Stoffen und Zubereitungen und bringt solche auch nicht in den Verkehr. Als Distributor ohne eigene Produktion oder Entwicklung sind wir auf die diesbezüglichen Deklarationen unserer Hersteller angewiesen. Diese Informationen werden wir unseren Kunden dann unverzüglich zur Verfügung stellen. Unser Unternehmen importiert Fertigprodukte (Erzeugnisse) in die EU, die im Einzelfall keine registrierungspflichtigen Inhaltsstoffe in einem Massenanteil von über 0,1% enthalten bzw. die nicht in Mengen von 1000 Tonnen oder mehr pro Jahr hergestellt oder eingeführt werden. Nach eingehender Prüfung unseres Stoffportfolios haben wir festgestellt, dass KAMAKA Electronic Bauelemente Vertriebs GmbH von der REACh-Verordnung nicht betroffen ist. Als Handelsunternehmen streben wir in Zusammenarbeit mit unseren Produzenten danach, alle unsere Produkte unter Verbesserung der Produkteigenschaften frei von bedenklichen Stoffen zu halten. Unserer Informationspflicht gem. Artikel 33 werden wir auf der Grundlage der Kandidatenliste der besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC) im Bedarfsfall selbstverständlich nachkommen.
Unter normalen, vorhersehbaren Bedingungen und bestimmungsgemäßer Verwendung, werden diese Stoffe nicht in einer, nach dem heutigen Stand der Wissenschaft, als gesundheitlich bedenklich einzuschätzender Konzentration freigesetzt.
Nachfolgend erhalten Sie REACh-Erklärungen unserer Hersteller. Bitte klicken Sie auf die untenstehenden Logos, um die jeweiligen REACh-Erklärungen einzusehen.